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Online-Nachricht - Dienstag, 31.10.2023

Einkommensteuer | Neues Anmeldeformular für § 50a EStG (BZSt)

Im Rahmen einer technischen Umstellung wurde im BZStOnline-Portal (BOP) ein neues Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG zur Verfügung gestellt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt hierzu aus:

  • Im ElsterOnline-Portal (EOP) steht ab sofort kein Formular für den Steuerabzug nach § 50a EStG mehr zur Verfügung.

  • Für die Nutzung des BOP können Sie Ihr bestehendes Elster-Zertifikat weiterhin verwenden.

  • Für die Übermittlung Ihrer Steueranmeldung im BOP müssen Sie Ihrer bekannten Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG bis auf weiteres ein „A“ voranstellen (Beispiel: A1162xxXXXXX). Wir werden Ihnen zeitnah ein Schreiben mit Ihrer zukünftigen neuen Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG übermitteln.

Quelle: BZSt online (JT)

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