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BFH Urteil v. - I R 63/91 BStBl 1992 II S. 748

Gesetze: KStG § 9 Nr. 3aEStDV § 48 Abs. 3

Verwendung der Spenden für steuerbegünstigte Zwecke Voraussetzung für den Spendenabzug nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3a KStG

Leitsatz

1. Der Spendenabzug gemäß § 9 Nr. 3a KStG setzt voraus, daß die Ausgabe des Spenders zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet wird.

2. Diese Voraussetzung ist für das einer gemeinnützigen Stiftung zugewandte Stiftungskapital nicht erfüllt, wenn dieses bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks auf den Stifter zurückzuübertragen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 748
BFH/NV 1992 S. 71 Nr. 10
KAAAA-94212

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