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BFH Urteil v. - VI B 152/91 BStBl 1992 II S. 752

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1FGO § 69 Abs. 3EStG §§ 37, 39a Abs. 1 Nr. 5

1. Zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte im Wege der Aussetzung der Vollziehung - 2. Die eingeschränkte Eintragungsmöglichkeit negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf der Lohnsteuerkarte ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar

Leitsatz

1. Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird auch dann im Wege der Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte in vollem Umfang abgelehnt worden ist.

2. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, daß negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Lohnsteuerzahlern im ohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nur eingeschränkt geltend gemacht werden können, während sie bei anderen Einkommensteuerpflichtigenohne derartige Einschränkungen bereits zur Minderung von Steuervorauszahlungen führen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 752
BFH/NV 1992 S. 44 Nr. 7
OAAAA-94215

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