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NWB Nr. 45 vom Seite 3073

Die Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz

Gesetz sieht u. a. Steuerberater als Sachwalter im Umsetzungsverfahren nach einer Verbandsklage

Prof. Dr. Kai E. Wünsche

Verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmern betreffen häufig nicht nur einzelne Verbraucher, sondern eine Vielzahl. Ist der beim Verbraucher entstehende Schaden nicht groß genug, besteht ein rationales Desinteresse an der Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Ist durch die Schadenshöhe jedoch ein gerichtliches Vorgehen gerechtfertigt, führt dies zur Belastung der Justiz mit massenhaften Einzelklagen. Um dem zu begegnen, hat der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie (EU) 2020/1828 das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geschaffen, welches die kollektive Geltendmachung von Leistungsansprüchen ermöglicht. Die vom Bundestag im Juli beschlossene Novelle des Verbandsklagerechts (BT-Drucks. 20/6520 und BT-Drucks. 20/7631) hat der Bundesrat am  (BR-Drucks. 413/23 [B]) gebilligt. Es ist am und damit am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2023 I Nr. 272) in Kraft getreten.

I. Ziel der Verbandsabhilfeklage

[i]Schutz der Kollektivinteressen der VerbraucherVerbandsunterlassungsklagen, die nicht der Durchsetzung individueller Rechte, sondern der Verwirklichung öffentlicher Interessen dienen...