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Online-Beitrag vom

Unternehmensspezifische Angaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS

Implikationen für die Wesentlichkeitsanalyse

Dr. Josef Baumüller

Wie schon in der gegenwärtig noch verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß NFRD basiert auch die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD auf einem Wesentlichkeitsgrundsatz. Dieser stellt das zentrale Prinzip dar, auf dessen Grundlage die berichtspflichtigen Inhalte durch die Unternehmen selbst identifiziert werden müssen. Gegenüber dem Status quo sehen die Vorgaben der CSRD sowie der diese konkretisierenden ESRS eine stärkere Standardisierung der Vorgehensweise im Rahmen dieser Analyse sowie der anschließenden Berichterstattung hierüber vor. Dennoch: Weiterhin sind unternehmensspezifische Sachverhalte von zentraler Bedeutung. Die dazu relevanten Anforderungen der ESRS sowie die Folgen hierfür für den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse werden im Beitrag umrissen.

Gemäß CSRD und ESRS ist die Aufnahme von unternehmensspezifischen Angaben in die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich. Damit soll einer ausschließlich Checklisten-basierten Vorgehensweise im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse entgegengewirkt und ein gesamthaftes Reflektieren über die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die mit den W...

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