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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 12 | Übertragung einer Einkunftsquelle: Kein Missbrauch bei Zuwendungsnießbrauch zugunsten eines Kindes

Die zeitlich befristete Übertragung der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung durch die unentgeltliche Bestellung eines befristeten Nießbrauchsrechts (Zuwendungsnießbrauch) ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof nicht missbräuchlich, wenn dem Zuwendenden, von der Verlagerung der Einkunftsquelle abgesehen, kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht. Davon ist auszugehen, wenn das übertragene Objekt an fremde Dritte vermietet wird.

Auch bei dem nächsten Streitfall suchten Eltern nach einer Möglichkeit, die Erfüllung der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern steueroptimal zu gestalten. – Dieses Mal aber mit Erfolg!

Das stimmt. – Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Eine zeitlich befristete Übertragung der Einkunftsquelle bei Vermietung und Verpachtung auf minderjährige Kinder durch die unentgeltliche Bestellung eines befristeten Nießbrauchsrechts ist anzuerkennen, wenn dem Zuwendenden – von der Verlagerung der Einkunftsquelle abgesehen – kein weiterer steuerlicher Vorteil entsteht.

Den Streitfall hatten wir Ihnen in unserer Januar-Ausgabe 2023 vorgestellt: Eltern hatten ihren minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindern zeitlich ...