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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 16 | Kapitalvermögen: Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen

Werden Erstattungszinsen zur ESt zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt und diese aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung zurückgezahlt, kann die Rückzahlung nach einem aktuellen BFH-Beschluss zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Das setzt aber voraus, dass die zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungszeitraum entfallen wie die aufgrund der früheren Festsetzung erhaltenen Erstattungszinsen.

Eine Erwähnung wert ist auch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung komplett oder teilweise an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung – so der VIII. Senat des BFH – zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen führen. Das setzt aber voraus, dass die vom Steuerpflichtigen aufgrund der erneuten Zinsfestsetzung zu zahlenden Zinsen auf denselben Unterschiedsbetrag und denselben Verzinsungs...