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StuB Nr. 22 vom Seite 899

Leasing nach HGB und IFRS

Ein Vergleich und Auswirkungen auf die Bildung latenter Steuern

WP/StB Prof. Dr. Jörg-Andreas Lohr und WP/StB Mark Schiffer

Leasing wird nahezu von jedem Unternehmen – unabhängig von der Größenklasse – genutzt. Gründe gibt es viele. Der wichtigste wird die Liquiditätsschonung bei gleichzeitiger Nutzbarkeit des Gegenstands sein. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Unterschieden bei der Bilanzierung nach HGB und IFRS sowie welche Auswirkungen diese auf die Bildung von latenten Steuern haben. Gegenstand des Beitrags ist die Bilanzierung beim Leasingnehmer.

Kolbe, Leasing (HGB, EStG), infoCenter, NWB RAAAE-56884

Kernfragen
  • Nach welchen Kriterien erfolgt die handelsrechtliche Leasingbilanzierung?

  • Wie erfolgt demgegenüber die Bilanzierung nach IFRS?

  • Welche Auswirkungen ergeben sich für latente Steuern nach HGB bzw. IFRS?

I. Leasingbilanzierung nach HGB

1. Grundsätzliche Vorüberlegungen

[i]Mujkanovic, Leasing in Handels- und Steuerbilanz, Grundlagen, NWB AAAAE-68318 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 246 Rz. 240 ff., NWB XAAAJ-44227 Für die Beurteilung der handelsrechtlichen Behandlung ist zunächst die Zurechnung des Leasinggegenstands wichtig. Bei Vorliegen von Leasingverträgen richtet sich die handelsrechtliche Bilanzierung danach, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand beim Leasingnehmer oder beim Leasinggeber liegt. Wirtschaftlicher Eigentümer ist üblicherweise derjenige, dem für die wirtschaftliche Nutzungsdauer Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten aus einem Vermögensgegenstand zustehen. Insbesondere in Fällen, in denen von vornherein ein Übergang des (rechtlichen) Eigentums nach Ablauf der Mietzeit vereinbart ist, liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasingnehmer (sog. Mietkauf-Verträge; Behandlung wie Ratenkauf-Verträge).

In der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis wird für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei Leasingverträgen weitgehend auf die Kriterien abgestellt, welche die Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke anwendet. Steuerlich ist die Bilanzierung von Leasingverträgen in vier sog. Leasingerlassen geregelt. Zwei Erlasse betreffen die Bilanzierung von Vollamortisationsverträgen (Finanzierungs-Leasing im steuerlichen Sinne) über bewegliche Wirtschaftsgüter und über unbewegliche Wirtschaftsgüter. Zwei weitere Erlasse regeln die Bilanzierung von Teilamortisationsverträgen.