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BFH 09.08.2023 VI R 10/21, Kommentierte Nachricht

Steuerrecht | Pauschalsteuer für Zuwendungen einer Bank an Privatkunden

Eine Bank, die ihre vermögenden Privatkunden zu einer Schifffahrt mit Weinprobe sowie zu einem Golfturnier einlädt, muss auf diese Zuwendungen keine Pauschalsteuer nach § 37b EStG abführen. Denn diese Zuwendungen führen bei den Kunden nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen.

Die Kunden unterhielten bei der Bank Spar- und Girokonten sowie teilweise auch Depots oder hatten der Bank Kapital für einen festen Zins und für eine bestimmte Laufzeit überlassen. Ein Teil der Kunden war auch Darlehensnehmer. Die Bank meldete zunächst die Pauschalsteuer in den Lohnsteueranmeldungen für Dezember 2012 und Dezember 2015 an, legte aber gegen die spätere Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung jeweils Einspruch ein.

[i]Zuwendung muss beim Empfänger zu Einkünften führenDer BFH gab der Klage statt: Die Pauschalsteuer nach § 37b EStG setzt voraus, da...