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Online-Nachricht - Dienstag, 14.11.2023

Gewerbesteuer | Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse v. - FM3-G 1450-4/1).

Danach gilt Folgendes:

  • Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie speichern, stellen Anlagen zur Erzeugung von Strom i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 1. Halbsatz GewStG dar, da Stromspeicheranlagen eine Doppelrolle als Letztverbraucher und Energieerzeuger einnehmen. Batteriegroßspeicheranlagen verfügen zudem über eine installierte Leistung.

  • Vor diesem Hintergrund kann der Betrieb von Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Wind- und Solarenergie speichern, grundsätzlich den Anwendungsbereic...

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