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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 2497/22

Gesetze: SGB VI § 43; SGB VI § 240 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Ein gelernter Koch, der als Küchenchef mit Leitungsfunktion gegenüber ungelernten Hilfskräften beschäftigt ist, ist nach dem Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts als Facharbeiter einzustufen. Als solcher kann er auf die Tätigkeit als Poststellenmitarbeiter zumutbar verwiesen werden.

Fundstelle(n):
GAAAJ-52898

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