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NWB-EV Nr. 12 vom Seite 365

Kapitaleinkünfte – Aktuelles zum Jahreswechsel 2023/2024

Gesetzgebung, Rechtsprechung, Handlungsempfehlungen sowie Checkliste bewährter Jahresendstrategien

Roland Ronig

Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit aktuellen Themen rund um die Einkünfte aus Kapitalvermögen auseinander. Zum Jahreswechsel 2023/2024 sind lediglich wenige gesetzliche Neuerungen geplant. Seitens der Gerichte und der Finanzverwaltung gibt es demgegenüber eine Vielzahl von Neuigkeiten aus den letzten Monaten zu vermelden.
Ergänzt werden die Ausführungen um Überlegungen zum Jahresende und eine Checkliste bewährter Jahresendstrategien.

Kernaussagen
  • Für 2024 sind im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen keine wesentlichen Gesetzesänderungen zu erwarten.

  • Ab 2023 wurde der Sparer-Pauschbetrag auf 1.000 € (Zusammenveranlagung 2.000 €) erhöht. Das BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer wurde angepasst.

  • Der BFH entscheidet in mehreren Fällen zu Einkünften, die nach § 32d Abs. 2 EStG dem progressiven Steuersatz unterliegen.

I. Gesetzliche Änderungen bei Kapitaleinkünften