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BFH 23.08.2023 X R 16/21, StuB 23/2023 S. 984

Einkommen-/Lohnsteuer | Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

(1) Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das FA im Rahmen der Haftung nach § 42d EStG gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem Beruf fehlt. (2) Die an den Arbeitgeber geleistete Erstattung ist jedoch als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) abziehbar, weil sie als Zahlung auf die eigene Kirchensteuerschuld des Arbeitnehmers anzusehen ist (Bezug: § 44, § 34, § 69 AO; § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Nr. 4, § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

(1) Aufgrund einer Lohnsteueraußenprüfung kam es im Urteilsfall zu einer Nacherhebung von Lohn- und Kirchensteuer sow...