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StuB 23/2023 S. 988

Gewerbesteuer | Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 GewStG) veröffentlicht (gleich lautende Erlasse vom - FM3-G 1450-4/1, NWB NAAAJ-52446).

Danach gilt Folgendes:

  • Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie speichern, stellen Anlagen zur Erzeugung von Strom i. S. des § 29 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GewStG dar, da Stromspeicheranlagen eine Doppelrolle als Letztverbraucher und Energieerzeuger einnehmen. Batteriegroßspeicheranlagen verfügen zudem über eine installierte Leistung.

  • Vor diesem Hintergrund kann der Betrieb von Batteriegroßspeicheranlagen, die ausschließlich Strom aus Wind- und Solarenergie speichern, grds. den Anwendungsbereich der Zerlegung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG erö...