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BFH 22.09.2023 VIII B 64/22 (AdV), StuB 23/2023 S. 992

Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit diese nach dem entstanden sind (Anschluss an Beschlüsse des (AdV), NWB FAAAJ-17957, BFHE 276 S. 535, und vom - VII B 69/21 (AdV); Bezug: § 240 Abs. 1 Satz 1 AO; § 69 Abs. 3 FGO).

Praxishinweise

Der BFH hatte diesen Rechtsstreit schon mit Beschluss vom - VIII B 64/22 (AdV), NWB SAAAJ-27784, Kurzinfo StuB 2023 S. 104, NWB HAAAJ-31339, entschieden. Diesen Beschluss hob der BFH jetzt aus verfahrensrechtlichen Gründen auf, entschied erneut und blieb inhaltlich bei der damals vertretenen rechtlichen Beurteilung der nach dem entstandenen Säumniszuschläge.

– jh –