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BFH Urteil v. - VI R 59/92 BStBl 1993 II S. 350

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Bewirtungskosten bei einem Empfang aus Anlaß einer Beförderung sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Bewirtungskosten, die einem Steuerpflichtigen wegen einer Feierstunde aus Anlaß der Beförderung vom Direktor zum Präsidenten des Amtsgerichts entstehen, sind wegen des in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthaltenen Aufteilungs- und Abzugsverbots für Repräsentationsaufwendungen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 350
FAAAA-94445

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