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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12 | Außergewöhnliche Belastungen: Bei einer Pflege-WG gelten dieselben Regeln wie bei einem Pflegeheim

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Pflegewohngemeinschaft sind nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Die Abzugsfähigkeit der Unterbringungskosten knüpft demnach nicht daran an, dass dem Steuerpflichtigen Wohnraum und Betreuungsleistungen aus einer Hand zur Verfügung gestellt werden.

In unserer Juni-Ausgabe 2021 hatten wir Ihnen ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Köln zu außergewöhnlichen Belastungen vorgestellt. Das ist jetzt vom Bundesfinanzhof bestätigt worden.

Im Streitfall war ein 50 Jahre alter Mann nach einem Motorradunfall schwerbehindert. Von der Pflegekasse war er in den Pflegegrad 4 eingestuft worden. Er lebte in einer selbstverantworteten Wohngruppe i. S. des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Die pflegebedürftigen Bewohner wurden dort rund um die Uhr von einem ambulanten Pflegedienst und von Ergänzungskräften betreut, gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt.

Bei einer Unterbringung in einem klassischen Pflegeheim wäre die Sache klar g...