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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 13-15 | Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mieten für Ferienimmobilien bei der Weiterüberlassung an Reisende

Ob ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter einer Ferienimmobilie und dem Eigentümer ein Mietvertrag oder Vermittlungsvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter ist, hängt vom Inhalt und der Durchführung ab. Für die Einordnung als Mietvertrag spricht es nach einem aktuellen BFH-Urteil, wenn der Anbieter die Objekte im eigenen Namen vermarktet und vom Eigentümer keine Vermittlungsprovision erhält, sondern diesem ein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zahlt.

Bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs – zur Gewerbesteuer – hatten wir Sie ebenfalls schon über die Entscheidung der Vorinstanz informiert. Es geht um die Hinzurechnung von Mieten bei den Anbietern von Ferienwohnungen. – Ein Thema, das für die Touristikbranche von großer Bedeutung ist.

Der III. Senat des BFH hat aktuell die Entscheidung des FG Baden-Württemberg bestätigt, über die wir in unserer August-Ausgabe 2021 berichtet hatten.

Das ist durchaus überraschend. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatten die Richter nämlich noch ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag bejaht.

Nunmehr hat der Bundesfinanzhof im Hauptsacheverfahren ...