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LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 Sa 484/21

Gesetze: BGB § 280 Abs. 1; BGB § 626

Der am 29.08.1968 geborene, ledige und keinen Unterhaltspflichten unterfallende Kläger ist seit dem 01.06.2009 bei der Beklagten im Bereich Lagerabwicklung/Lagerverwaltung auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 28.05.2009 (Bl. 11 ff. d.A.) zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 2.623,50 EUR beschäftigt. Die Beklagte ist ein auf den Handel mit Babyprodukten spezialisiertes Unternehmen und vertreibt diese u.a. über ein Ladengeschäft an ihrem Sitz sowie online.

Fundstelle(n):
QAAAJ-54039

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