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RENO Nr. 12 vom Seite 14

Wir bilden aus! – Wer ist in der Anwaltskanzlei für die Ausbildung verantwortlich?

geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen

Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen. Ob nun für die Auszubildenden im ersten Lehrjahr oder für diejenigen, die die Ausbildung im 2. oder 3. Jahr fortsetzen, gilt es, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und diese zu meistern. An ihrer Seite stehen in den Anwaltskanzleien die Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte. Wie selbstverständlich übernehmen in der überwiegenden Zahl der Kanzleien die Fachkräfte die Ausbildung. Tragen diese aber auch die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht, die Erreichung des Ziels der Ausbildung in Gefahr ist? Eine kleine rechtliche Analyse!

Einleitung

Die Antwort ist ganz einfach:

Die volle Verantwortung für die Zielerreichung – erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten – liegt bei dem Rechtsanwalt, der den Auszubildenden eingestellt und den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat.

Klärung der Begriffe aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Ausbildender

Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BBiG ist derjenige, der den Auszubildenden einstellt, der Ausbildende. Es kommt hier also darauf an, in welcher Rechtsform die Anwaltskanzlei geführt wird. Ausbildender kann der Einzelanwalt, die Rechtsanwalts GmbH, die Rechtsanwalts GbR etc. sein.

Auszubildende einstellen dar...

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RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten