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NWB BB 1/2024 S. 5

Aufbewahrungsfristen: Viele Unterlagen können ab 2024 vernichtet werden

Mit dem neuen Jahr können zahlreiche Unterlagen und Dokumente vernichtet werden. I. d. R. besteht für Dokumente, die für Buchhaltung und Steuern relevant sind, eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die letzten Eintragungen gemacht worden sind. Wurden z. B. im Jahr 2013 letzte Buchungen für 2012 gemacht und der Jahresabschluss erstellt, beginnt die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Jahres 2013 und endet mit Ablauf des Jahres 2023. Ab Januar 2024 können dann alle Dokumente für 2012 vernichtet werden.

Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist endet nicht, wenn das Finanzamt bis schriftlich eine Außenprüfung ankündigt.

Download-Tipp

Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften – Übersicht, ...