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BFH Urteil v. - I R 33/92 BStBl 1993 II S. 764

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 13UStG § 4 Nr. 21

Nach § 3 Nr. 13 GewStG ist teilweise Befreiung von der Gewerbesteuer möglich, wenn nicht sämtliche Leistungen im schulischen Bereich von der Umsatzsteuer befreit sind

Leitsatz

Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG setzt nicht voraus, daß die Schule oder sonstige allgemein- bzw. berufsbildende Einrichtung mit sämtlichen im schulischen Bereich erbrachten Leistungen gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist (gegen Abschn. 34 Abs. 2 Satz 3 GewStR 1984).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 764
BFH/NV 1993 S. 56 Nr. 9
YAAAA-94631

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