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BFH Urteil v. - IV R 110/92 BStBl 1993 II S. 788

Gesetze: EStG 1986 § 14a Abs. 4AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2

Abfindung weichender Erben auch möglich, wenn Hoferbe noch nicht feststeht; erforderlichenfalls ist Einkommensteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern

Leitsatz

Eine Abfindung weichender Erben i. S. von § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a EStG 1986 kann auch vorliegen, wenn der künftige Hoferbe oder Hofübernehmer noch nicht feststeht. Wird der Abgefundene Erbe oder Hofübernehmer oder bleibt der landwirtschaftliche Betrieb nicht bestehen, ist der begünstigende Einkommensteuerbescheid gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zu ändern (Abweichung vom , BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608, und Abschn. 133 b Abs. 3 EStG 1990).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 788
BFH/NV 1993 S. 62 Nr. 10
BAAAA-94643

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