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Online-Nachricht - Freitag, 29.12.2023

Verfahrensrecht | Höhe der Aussetzungszinsen verfassungsgemäß (FG)

Die Höhe der Aussetzungszinsen nach §§ 237, 238 AO von monatlich 0,5 % ist verfassungsgemäß (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Der Kläger erzielte in den Streitjahren 2012 bis 2015 gewerbliche Einkünfte. Wegen formeller Buchführungsmängel wurden die erklärten Umsätze zunächst jeweils um 50.000 € erhöht. Der Kläger legte gegen die Umsatzsteueränderungsbescheide für 2012 und 2013 Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt gewährte die Aussetzung der Vollziehung mit Verfügung vom vom Fälligkeitstag an () i.H. von jeweils 9.500 €. Auch gegen die Umsatzsteueränderungsbescheide 2014 und 2015 legte der Kläger Einspruch ein und beantragte deren Aussetzung der ...

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