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StuB 1/2024 S. 34

Kreditzweitmarktförderungsgesetz: MoPeG-Anpassungen und Änderungen bei der Zinsschranke

Aufgrund der Einberufung des Vermittlungsausschusses konnte das Wachstumschancengesetz in 2023 nicht mehr beschlossen werden. Diskutiert wurde jedoch seit dem Bekanntwerden dieser Verzögerung, dass zumindest die dringend notwendigen steuerlichen Anpassungen an das zum in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ( MoPeG) sowie eine befristete Fortschreibung des Status Quo in der Grunderwerbsteuer in ein anderes Gesetz ausgekoppelt und bereits noch in 2023 beschlossen werden, damit sie rechtzeitig in Kraft treten können. Diese Änderungen sind nun in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen worden, der Bundesrat hat in seiner Sitzung am dem Gesetz zugestimmt (vgl. BGBl 2023 I Nr. 411 vom ).

MoPeG...