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NWB Nr. 2 vom

Die Schätzung im Steuerstrafrecht – Teil 3

Dr. Henning Wenzel

In diesem dritten und letzten Teil der Aufsatzreihe „Die Schätzung im Steuerstrafrecht“ werden die Besonderheiten der drei Stufen einer Schätzung behandelt. Gegenstand der Erörterungen sind die Abgrenzung von konkreter Berechnung und Schätzung, die Unterscheidung von konkreten und generalisierenden Schätzungsmethoden, die Auswirkungen einer Schätzung auf die Tateinziehung von Taterträgen, die neuen Vorgaben des BGH beim Kompensationsverbot und die Auswirkungen von steuerlichen Obliegenheitsverletzungen auf die Strafbestimmung sowie die Tateinziehung.

[i]„In dubio pro reo“Die fiskalischen Vorschriften der Schätzung sowie die Obliegenheitsvoraussetzungen sind auf das Steuerstrafrecht weder direkt, analog noch indirekt anzuwenden. Maßgeblich ist im Strafverfahren allein der Grundsatz „in dubio pro reo“ sowie die Beweismaßvorschriften des Strafprozessrechts.

Auch bei der steuerstrafrechtlichen Schätzung sind drei Stufen zu berücksichtigen; sie sind für den Rechtsanwender verbindlich.

  • [i]Erste Stufe: Konkrete BerechnungAuf der ersten Stufe ist, solange dies irgendwie möglich ist, eine konkrete Berechnung durchzuführen. Solange durch Nachermittlungen ein in sich...