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BFH Urteil v. - VIII R 40/89 BStBl 1994 II S. 222

Gesetze: EStG § 17

Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen, die nach einem Absinken des Umfangs der Beteiligung unter die Beteiligungsgrenze angeschafft wurden, ist nach § 17 EStG mit zu erfassen

Leitsatz

Erwirbt ein Anteilseigner, nachdem der Umfang seiner Beteiligung auf 25 v. H. gesunken ist, bei einer Kapitalerhöhung weitere Geschäftsanteile hinzu, ohne daß sich der v. H.-Satz seiner Beteiligung ändert, dann ist auch der auf diese Anteile entfallende Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG zu erfassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 222
BFH/NV 1994 S. 26 Nr. 4
CAAAA-94754

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