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StuB Nr. 2 vom Seite 68

Steuerliche Neuregelungen 2024 – Fokus Unternehmenssteuerrecht

StB Julian Fey und StB Alexander Hahn

I. Einführung

Zum Jahresende 2023 wurden noch steuerliche Gesetzgebungsverfahren mit Verkündung im Bundesgesetzblatt abgeschlossen: das Kreditzweitmarktförderungsgesetz am 29.12., das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz am 27.12., die Zweite Steueroasen-Abwehränderungsverordnung am 20.12. und das Zukunftsfinanzierungsgesetz am . Eine Vielzahl der Änderungen ist ab 2024 erstmals anwendbar. Das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz konnte nicht abgeschlossen werden, da der Bundesrat in seiner Sitzung am die Anrufung des Vermittlungsausschusses verlangt hat.

Die steuerlichen Neuerungen zum Jahreswechsel im Blick zu behalten, ist gleichermaßen für Unternehmen und Steuerberatende angesichts der Vielzahl der Gesetzgebungsverfahren und Neuerungen sowie der hohen Dynamik im Steuerrecht herausfordernd. Der Beitrag stellt daher im Überblick die wichtigsten Neuregelungen des Unternehmenssteuerrechts der Bereiche Ertragsteuern, Internationales Steuerrecht und Grunderwerbsteuer für das Jahr 2024 dar. Darin enthalten sind auch die geplanten Neuerungen aus dem Wachstumschancengesetz, die – eine Einigung im Vermittlungsausschuss vorausgesetzt – (ggf. rückwirkend) noch 2024 zur Anwendung kommen könnten.