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BFH Urteil v. - V R 82/91 BStBl 1994 II S. 271

Gesetze: USTG 1980 a. F. § 151. EG Richtlinie 67/227/EWG Art. 2 Abs. 26. EG Richtlinie 77/388/EWG ARt. 17 Abs. 5

Zur Aufteilung von Vorsteuern aus den Anschaffungskosten von Werbeartikeln, die ein Versicherungsverein unter Einkaufspreis an selbständige Versicherungsvertreter weiterveräußert

Leitsatz

Veräußert ein Unternehmer mit seinem Namen versehene Werbeartikel an seine selbständigen Handelsvertreter zu einem Entgelt weiter, das die Anschaffungskosten erheblich unterschreitet, sind die Werbeartikel nicht ausschließlich den Ausgangslieferungen zuzuordnen, in die sie gegenständlich eingehen, sondern auch den übrigen Umsätzen des Unternehmers, für die geworben wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 271
BFH/NV 1994 S. 28 Nr. 4
SAAAA-94779

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