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OLG Dresden Urteil v. - 22 U 2617/22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kündigung wegen Insolvenz des Werkunternehmens trotz Fortführungsanzeige des Insolvenzverwalters.

2. Abgrenzung erbrachter Leistungen von nichterbrachten beim Einkauf von Bauteilen durch den Werkunternehmer bei Dritten vor Baubeginn.

3. Werklohnanspruch bei freier Kündigung: Verwertung von Baumaterialien durch Rückverkauf als ersparte Aufwendungen.

4. Aufrechnung in der Insolvenz des Werkunternehmers.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2023 S. 3494
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2023 S. 3494
NAAAJ-56986

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