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BFH Urteil v. - IX R 81/90 BStBl 1994 II S. 289

Gesetze: EStG §§ 2, 9, 21

Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 289
BFH/NV 1994 S. 26 Nr. 4
XAAAA-94786

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