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BFH 26.09.2023 IX R 13/22, StuB 2/2024 S. 73

Einkommensteuer | § 23 EStG: Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils

Der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft führt nicht zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks (Änderung der Rechtsprechung sowie entgegen , NWB PAAAH-23614, BStBl 2006 I S. 253, Rz. 43; Bezug: § 6, § 9, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23 Abs. 1 Satz 4, § 23 Abs. 3 EStG; § 255 Abs. 1 HGB; § 126 Abs. 2 FGO; § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO).

Praxishinweise

(1) Eine gesamthänderische Beteiligung ist kein Grundstück und auch kein Recht, das den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegt, so der BFH. Das gelte selbst dann, wenn sich im Gesamthandsvermögen nur Grundstücke befinden. Der Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG sei zivilrechtlich zu verstehen. Eine gesamthänderische Beteiligung vermittle aber keinen sachenrechtlich fa...BStBl 1992 II S. 211BStBl 1997 II S. 678