BFH  - VI R 52/20 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Abfindung; Besteuerungsrecht; Doppelbesteuerung; Frankreich; Grenzgänger

Rechtsfrage

Keine Anwendung der Grenzgängerregelung im DBA-Frankreich auf Abfindungszahlungen

Setzt die Regelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich (sog. Grenzgängerregelung) eine aktive Tätigkeit und eine zeitliche Kongruenz zwischen Tätigkeit und Zahlung voraus, die bei einer Abfindung für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis nicht vorliegt? Steht daher das Besteuerungsrecht für Abfindungen von Grenzgängern nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich dem Tätigkeitsstaat zu?

Gesetze: AO § 155 Abs 1 S 3, EStG § 39b Abs 3 S 1, EStG § 34 Abs 1 S 3, EStG § 1 Abs 4, EStG § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, DBA FRA Art 13 Abs 5, DBA FRA Art 13 Abs 1 S 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.01.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
NAAAJ-57316