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LSG Hessen Urteil v. - L 8 BA 52/19

Gesetze: SGB IV § 7 Abs. 1, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

Krankenversicherung betreffend § 7a SGB IV bzw. §§ 28p und 28q SGB IV

Leitsatz

Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten für Zeitschriften oder Magazine kann sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (fest angestellter Redakteur) wie auch als Selbstständiger (freier Journalist) ausgeübt werden.

Bei der Abgrenzung ist auch die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Pressefreiheit im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:LSGHE:2022:1124.L8BA52.19.00

Fundstelle(n):
SAAAJ-57644

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