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infoCenter (Stand: Januar 2024)

ESRS – Governance (Unternehmensführung)

Prof. Dr. Hanno Kirsch

1. Abgrenzung und Gegenstand der ESRS-Governance-Standards

Im Unterschied zu den Umwelt- und den Sozialberichterstattungsstandards weist das Set der ESRS nur einen einzigen thematischen Standard auf, welcher sich dem Thema der „Governance“ zuwendet (ESRS G1 – Business Conduct). Allerdings enthält der allgemeine – von allen zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts – verpflichtend anzuwendende ESRS 2 ebenso Angaben zur Governance. Im Mittelpunkt des ESRS G-1 stehen Angaben, welche den Nutzern der Nachhaltigkeitsberichte ein Verständnis über die Strategie des Unternehmens, seinen methodischen Ansatz, seine Prozesse und Verfahrensweisen in Bezug auf das Geschäftsgebaren (alternative Übersetzung: Unternehmenspolitik) sowie deren Ergebnisse ermöglichen sollen (ESRS G1.1). Dementsprechend fokussiert sich ESRS G1 auf Aspekte der Unternehmensethik und der Unternehmenskultur, des Managements der Lieferantenbeziehungen, vor allem in Bezug auf Zahlungspraktiken gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen, und Aktivitäten sowie Verpflichtungen in Bezug auf die Ausübung politischer Einflussnahme, einschließlich Lobbying-Aktivitäten (ESRS G1.2).

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