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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 AS 3474/21

Gesetze: SGB II § 7; SGB II § 9; SGB II § 37 Abs. 2 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Klagen gegen leistungsablehnende Bescheide, die keine zeitliche Beschränkung enthalten, ist streitgegenständlich der gesamte Zeitraum bis zur letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung der (letzten) Tatsacheninstanz. Allerdings bewirkt ein neuer Leistungsantrag eine Zäsur und begrenzt den streitigen Zeitraum des vorherigen Antrags, unabhängig davon, ob der neue Leistungsantrag bereits beschieden worden ist (im Anschluss an -, juris Rn. 37).

Fundstelle(n):
LAAAJ-57950

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