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BFH Urteil v. - I R 21/93 BStBl 1994 II S. 697

Gesetze: EStDV §§ 73e, 73g Abs. 1

Für den Erlaß eines Nachforderungsbescheids gem. § 73g Abs. 1 EStDV gegen den Vergütungsgläubiger (Steuerschuldner) ist das für die Ertragsbesteuerung des Vergütungsschuldners zuständige FA (§ 73e Satz 1 EStDV) örtlich zuständig

Leitsatz

Örtlich zuständig für den Erlaß eines Nachforderungsbescheids gemäß § 73g Abs. 1 EStDV gegen den Vergütungsgläubiger (Steuerschuldner) ist das für die Besteuerung des Vergütungsschuldners nach dem Einkommen zuständige FA (§ 73e Satz 1 EStDV).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 697
BFH/NV 1994 S. 71 Nr. 10
ZAAAA-94969

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