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Steuern mobil Nr. 2 vom 01.02.2024

Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ohne Anfangs- und Schlusszeiten

Für die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG kann es nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Schleswig-Holstein unschädlich sein, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen keine genauen Anfangs- und Schlusszeiten beinhalten. Die Aufzeichnungen sind demnach kein Selbstzweck. Es kann daher die Angabe der Arbeitsdauer während der steuerlich begünstigten Arbeitszeit genügen.

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Auch die nächste erstinstanzliche Entscheidung, die wir Ihnen nun vorstellen, ist rechtskräftig geworden. Sie stammt vom Schleswig-Holsteinischen FG und ist zugunsten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ergangen. Es geht um die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b EStG.

Das erfreuliche Urteil kann insbesondere in der Abwehrberatung helfen. Es lässt sich so zusammenfassen: Für die Steuerfreiheit kann es unschädlich sein, wenn die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen keine genauen Anfangs- und Schlusszeiten beinhalten. Die Aufzeic...

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