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Einkommensteuer | Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (BMF)
Das BMF hat zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG Stellung genommen und sein Schreiben v. ergänzt ().
Danach wird Rn. 71 des wie folgt gefasst:
VI. Anwendungsregelung, Nichtbeanstandungsregelung und Fundstellennachweis
Für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, ersetzt dieses Schreiben die (BStBl 2018 I S. 13), vom (BStBl I S. 805), vom (BStBl I S. 1134), vom (BStBl I S. 295) und vom (BStBl I S. 686).
Wurden bereits Steuerbescheinigungen für ein Kalenderjahr nach den bisherigen Mustern ausgestellt und ändern sich danach durch dieses Schreiben Ausweispflichten in den Mustern, behalten die bereits ausgestellten Steuerbescheinigungen ihr...BStBl 2018 I S. 13BStBl I S. 860