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BFH Urteil v. - I R 42/93 BStBl 1994 II S. 799

Gesetze: EStG § 3cEStG § 34cEStG § 34dDBA Niederlande Art. 20 Abs. 2DBA Niederlande Art. 13 Abs. 4DBA Spanien Art. 23 Abs. 1DBA Südafrika Art. 20 Abs. 2DBA Australien Art. 22 Abs. 2

1. Ermittlung ausländischer Einkünfte - 2. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Zinsen und Dividenden

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte i. S. des § 34d Nr. 6 EStG können Wertverluste von Darlehensforderungen und Beteiligungen nicht berücksichtigt werden.

2. Werden Zinsen oder Dividenden i. S. des § 34d Nr. 6 EStG als Teil einer gewerblichen Tätigkeit erzielt, so sind ihnen als Betriebsausgaben nur solche Aufwendungen zuzuordnen, die im Sinne der direkten Gewinnermittlungsmethode einen Bezug zu der Erzielung der Zinsen und Dividenden haben.

3. § 3c EStG ist bei der Ermittlung ausländischer Einkünfte i. S. des § 34d EStG nicht analog anwendbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 799
RAAAA-95011

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