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NWB Nr. 8 vom Seite 545

Berufsausübungsgesellschaft in Form einer Steuerberatergenossenschaft?

Gemeinschaftliche Berufsausübung ein für eine Genossenschaft geeigneter Zweck

Uwe Scheibner

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) regeln übereinstimmend, dass „Gesellschaften nach deutschem Recht“ als Rechtsformen einer Berufsausübungsgesellschaft in Betracht kommen. Anliegen des Beitrags ist es, die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als mögliche Berufsausübungsgesellschaft für Steuerberater zu beleuchten.

I. Neuregelung des Berufsrechts

[i]Gesellschaftsrechtliche Organisationfreiheit und erleichterte interprofessionelle ZusammenarbeitDas (Artikel-)Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Gesetz v. , BGBl 2021 I S. 2363, berichtigt BGBl 2022 I S. 666) ist am in Kraft getreten. Es regelt umfassend die berufsrechtlichen Vorschriften für (patent-)anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften zur Gewährung gesellschaftsrechtlicher Organisationsfreiheit neu, schafft einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen und erleichtert die interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen freien Berufen.

[i]„Gesellschaft“ als zentrale OrganisationsformEin wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform. Dazu wurden § 59b BRAO, § 49 StBerG sowie § 27 WPO neu gefasst...