BFH  - III R 46/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Abrechnungsbescheid; Änderungsbescheid; Verjährung; Zahlungsverjährung

Rechtsfrage

Leben die bereits in 2005 zahlungsverjährten Steueransprüche (1985) für die keinerlei verjährungsunterbrechende Maßnahmen (§ 231 AO) ausgebracht wurden, wieder auf, wenn die Einkommensteuerfestsetzung des betreffenden Jahres in 2016 geringfügig zu Gunsten des Stpfl. geändert wurde?

Gesetze: AO § 231, AO § 218 Abs 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
MAAAJ-59804