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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 1186/21 G,E

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1 Satz 1; EStG § 7g Abs. 1 Satz 4

Investitionsabzugsbetrag: Höchstbetrag –Einheitlicher Gewerbebetrieb – Einander ergänzende gewerbliche Tätigkeiten eines Einzelunternehmens

Leitsatz

Einander ergänzende, im engen räumlichen und organisatorischen Zusammenhang ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten eines Einzelunternehmens (hier: Kupferrecycling und Schrotthandel) begründen einen einheitlichen Gewerbebetrieb, der der Höchstbetragsbegrenzung von 200.000 € für den Abzug von Investitionsabzugsbeträgen unterliegt.

Fundstelle(n):
BB 2024 S. 239 Nr. 5
BB 2024 S. 242 Nr. 5
BFH/PR 2024 S. 6 Nr. 2
JAAAJ-60128

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