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NWB Nr. 9 vom Seite 587

Steuerpolitisches Update aus Berlin: Wann kommt die Chance auf Wachstum?

Univ.-Prof. Dr. Frank Hechtner, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

I. Stand der Gesetzgebung zum Wachstumschancengesetz

[i]Hechtner, NWB 1/2024 S. 17Der Bundestag hatte am in 2./3. Lesung dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zugestimmt. Die vom Bundesrat geäußerten Bedenken wurden hier nur teilweise aufgegriffen. Damit konnte es nicht verwundern, dass der Bundesrat am dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt hat und die Einberufung des Vermittlungsausschusses (VA) verlangte. Jüngst hatten informelle Arbeitsgruppen ausgelotet, welche Einigungsmöglichkeiten bestanden. Überdies hatte der Gesetzgeber mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom als Reparaturgesetz einige dringliche steuerliche Änderungen umgesetzt. Der VA tagte nun am und hat in seiner Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 20/10410) diverse Änderungen als Vermittlungsergebnis vorgeschlagen. Der Bundestag hat über diese Änderungen am abgestimmt und mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen die Änderungen gebilligt. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den vorgesehen.

[i]Ob Bundesrat zustimmen wird, ist völlig offenHinzuweisen ist auf den Umstand, dass im VA andere Mehrheitsverhältnisse herrschen als im Bundesrat. Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass das Ergebnis im VA wohl nicht von der Opposition mitgetragen wurde. Damit liegt eher ein „unechter“ Kompromiss aus dem VA vor, da völlig offen ist, ob der Bundesrat zustimmen wird. Steuerpolitisch kann dies nur befremdlich wirken. Das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland stockt massiv. Gleichwohl entsteht der Eindruck, dass beim Wachstumschancengesetz aktuell eher wichtig ist, welcher politische Block seinem Gegner ein Scheitern des Gesetzes vorwerfen kann.

II. Änderungen des Vermittlungsausschusses

[i]Einige Maßnahmen sollen entfallenDer VA hat beschlossen, die entlastenden Wirkungen des Wachstumschancengesetzes deutlich von ca. 7 Mrd. € jährlich auf ca. 3 Mrd. € zurückzufahren. Insofern wurden diverse angedachte investitionsfördernde Maßnahmen zurückgenommen: