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BFH Urteil v. - II R 63/93 BStBl 1995 II S. 174

Gesetze: GrEStG DDR § 15 Nr. 1 (= GrEStG 1983 § 13 Nr. 1)AO 1977 § 119 Abs. 1

Beim Grundstückserwerb zu gemeinschaftlichem Eigentum ist jeder Ehegatte Schuldner der auf ihn entfallenden Grunderwerbsteuer; ein ohne sonstige Erläuterung an beide Ehegatten gerichteter Steuerbescheid ist nicht hinreichend bestimmt

Leitsatz

Erwerben beide Ehegatten ein Grundstück zu gemeinschaftlichem Eigentum, so ist jeder Ehegatte grunderwerbsteuerrechtlich als Erwerber der Hälfte des Grundstücks anzusehen. Jeder Ehegatte ist Schuldner nur der auf ihn entfallenden Grunderwerbsteuer, ohne daß Gesamtschuldnerschaft besteht. Ein Grunderwerbsteuerbescheid, der in einem derartigen Fall ohne sonstige Erläuterung an beide Ehegatten gerichtet ist, genügt nicht dem Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 174
BFH/NV 1995 S. 27 Nr. 4
NAAAA-95115

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