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BFH Urteil v. - V R 106/93 BStBl 1995 II S. 215

Gesetze: UStG 1980 § 19 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3UStG 1967/1973 § 19 Abs. 4 Satz 1StRG 1990 Art. 12 Nr. 3 Buchst. bStRG 1990 Art. 29 Abs. 3GG Art. 12 Abs. 1GG Art. 14 Abs. 1 und 2

Der Wegfall des Steuerabzugsbetrags nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 zum hat keinen Einfluß auf die Dauer der Bindungswirkung eines 1988 erklärten Verzichts auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1980

Leitsatz

Der Wegfall des Steuerabzugsbetrags nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 zum hat keinen Einfluß auf die Dauer der Bindungswirkung eines 1988 von einem Kleinunternehmer erklärten Verzichts auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1980.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 215
BFH/NV 1995 S. 28 Nr. 4
LAAAA-95133

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