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BFH Urteil v. - I R 47/93 BStBl 1995 II S. 250

Gesetze: EStG 1983 § 6a Abs. 3KStG 1984 § 8 Abs. 1BGB § 613a Abs. 1 Satz 1

Bewertung von Pensionsrückstellungen; Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach § 613a BGB

Leitsatz

1. Bei der Berechnung des Teilwertes einer Pensionsrückstellung gemäß § 6a Abs. 3 EStG darf der Steuerpflichtige die Vordienstzeit des Pensionsberechtigten in einem Betrieb eines anderen Arbeitgebers berücksichtigen, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist und der Steuerpflichtige in die Rechte und Pflichten aus dem zwischen dem anderen Arbeitgeber und dem Pensionsberechtigten im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB eingetreten ist.

2. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis beim Betriebsübernehmer nur als Dienstverhältnis fortgeführt werden kann, weil der Pensionsberechtigte Organ des Steuerpflichtigen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 250
BFH/NV 1995 S. 19 Nr. 3
OAAAA-95145

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