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RENO Nr. 3 vom Seite 1

Editorial

Bärbel Panhorst | Redaktion | b.panhorst@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

Verfahrenskostenhilfe wird in familiengerichtlichen Verfahren, Prozesskostenhilfe in allen sonstigen Verfahren bewilligt. Ursula Hoffmann erläutert in ihrem Beitrag die Voraussetzungen, unter denen Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden kann.

Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Unsere Gesellschaft wird immer bunter und vielfältiger. Das macht sich auch in der Rechtsberatung bemerkbar. Die Zahl der Mandanten aus den verschiedensten Kulturen nimmt zu, auch Kollegen und Vorgesetzte können aus einem anderen Kulturkreis stammen. Der Beitrag von Susanne Kowalski liefert Tipps für den Umgang mit anderen Kulturkreisen.

Für einige Auszubildende entscheidet ein gutes Ergebnis in der Zwischenprüfung darüber, ob sie ihre Ausbildung um ein halbes oder sogar um ein ganzes Jahr verkürzen können. Von allen anderen sollte sie aber ebenso ernst genommen werden. Die Probeklausur von Inga Feik dient als Vorbereitung auf die Zwischenprüfung.

Herzliche Grüße

Ihre

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