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BFH Urteil v. - I R 38/93 BStBl 1995 II S. 37

Gesetze: AO 1977 § 236

Prozeßzinsen bei Rechtsstreiterledigung durch Klagerücknahme nach Änderung des angefochtenen Bescheides

Leitsatz

Erledigt sich ein Rechtsstreit nach Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Bescheids durch Klagerücknahme, so besteht ein Anspruch auf Prozeßzinsen gemäß § 236 Abs. 1 AO 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 37
BFH/NV 1995 S. 17 Nr. 3
LAAAA-95198

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