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BFH Urteil v. - I R 126/93 BStBl 1995 II S. 626

Gesetze: AO 1977 § 125 Abs. 1GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3

Ein Gewerbesteuermeßbescheid, den ein FA im Jahr 1981 an eine (atypisch) stille Gesellschaft richtete und der die Feststellung enthält, die im Adressenfeld des Bescheides genannte stille Gesellschaft sei Steuerschuldner i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, ist nicht wegen fehlerhafter Feststellung des Steuerschuldners und unrichtiger Adressierung nichtig

Leitsatz

Ein Gewerbesteuermeßbescheid, den ein FA im Jahr 1981 an eine (atypisch) stille Gesellschaft richtete und der die Feststellung enthält, die im Adressenfeld des Bescheides genannte stille Gesellschaft sei Steuerschuldner i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, ist nicht wegen fehlerhafter Feststellung des Steuerschuldners und unrichtiger Adressierung nichtig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 626
BFH/NV 1995 S. 66 Nr. 9
YAAAA-95321

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